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AGBs Kraftraum Elbmarsch

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kraftraum Elbmarsch 

 

§ 1 Allgemeine Informationen, Vertragspartner, Teilnehmer, Veranstaltungsort

1. Unser Training ist ein Kraft- und Konditionstraining (Einzelheiten unter § 3) und wird von Dennis Brunke sowie von ihm beauftragten Trainern eigenverantwortlich veranstaltet.

2. Vertragspartner der hier angebotenen Dienstleistung ist: Dennis Brunke, Kraftraum Elbmarsch (nachfolgend Kraftraum Elbmarsch genannt), Wennerweg 36, 21436 Marschacht

3. Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. Kraftraum Elbmarsch behält sich aber die Entscheidung im Einzelfall vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen, dann ist bei dem Abschluss des Abonnementvertrages/ dem Anmelden beim Probetraining/ dem Kauf einer 10er Karte in jedem Fall die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.

4. Soweit im Trainings- Programm nichts Abweichendes angegeben ist, ist der Veranstaltungsort für Kraftraum Elbmarsch, Lüneburger Straße 15, 21395 Tespe (nachfolgend: “Veranstaltungsort“ genannt).  Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten finden sich auf der Webseite: www.kraftraum-elbmarsch.de (nachfolgend: “Webseite“ genannt). Teilweise findet das Trainings- Programm auch im Freien (in der Nähe des Veranstaltungsortes) statt, der dann abweichende Trainingsort wird rechtzeitig auf der Webseite und/ oder durch Aushang am Veranstaltungsort bekannt gegeben.

 

§ 2 Geltungsbereich, Abonnementvertrag, 10-er Karte, Vertragsschluss, Stornierung

1. Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Kraftraum Elbmarsch und dem Teilnehmer in der jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Jeder Teilnehmer, der am Trainingsangebot teilnehmen möchte, schließt auf der Webseite oder in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes einen Abonnement- Vertrag ab oder erwirbt dort eine 1er bzw. 10- er Karte. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein einmaliges kostenloses Probetraining (Einzelheiten unter § 3 Nr. 2) zu besuchen. Den Besuch des Probetrainings empfiehlt Kraftraum Elbmarsch.

2. Im Rahmen des Abonnement- Vertrages werden die persönlichen Kontaktdaten des Teilnehmers erfragt, sowie eine Einzugsermächtigung für die monatliche Vergütung erteilt, wenn die gewünschte Dauer des Abonnement- Vertrages einen Monat überdauert.

3. Mit dem Erwerb einer 10-er Karte, dem Abschluss eines Abonnement- Vertrages sowie der Teilnahme an dem Probetraining akzeptiert der Teilnehmer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der 10- er Karte und dem Abonnement- Vertrag auch beigefügt sind bzw. aufgeführter Hinweis zur Homepage. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen auch in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes aus und sind auf der Webseite einsehbar.

4. Die Darstellung des Trainingsprogramms stellt kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar, sondern stellt lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Es ist freibleibend und unverbindlich, das Angebot ist insbesondere vom aktuellen Kursangebot und der Teilnehmeranzahl abhängig. Mit Unterschrift unter dem Abonnement- Vertrag/ dem Kauf einer 10-er Karte bzw. dem Anmelden zum Probetraining, meldet sich der Teilnehmer verbindlich an. Kraftraum Elbmarsch kann ohne Angabe von Gründen das Angebot ablehnen.

5. Eine Stornierung der Anmeldung ist nicht möglich.

 

§ 3 Definition Trainingsangebot, Probetraining, Trainingseinheit, Allgemeingültiges für das Training

1. Was beinhaltet das Trainingsangebot?

Das Trainingsangebot ist ein allgemeines und umfassendes Kraft- und Konditionstraining. Dieses Angebot ist ein hartes und intensives Körpertraining, welches jedoch auch für einen Anfänger geeignet ist. Grundsätzlich sollte der Teilnehmer jedoch von guter Gesundheit sein. Die hohe Trainingsintensität sollte im Falle einer vorherigen Nahrungsaufnahme berücksichtigt werden. Eine gesunde Ernährung ist die Basis eines jeden erfolgreichen Trainingskonzepts. Die empfohlene Ernährung ist nicht im Sinne eines Abnehmens zu verstehen, sondern eine Ernährungsempfehlung, um einen gesunden und leistungsfähigen Körper zu erreichen. Grundsätzlich ist bequeme Kleidung zu tragen. Es darf nicht barfuss trainiert werden, sondern nur mit Strümpfen und Schuhen. Die Unfallgefahren im Rahmen der bei dem Training benutzten Geräte (bspw. Langhantel und Kettlebell) muss bedacht werden.

Trainiert werden: aerobe Ausdauer, anaerobe Ausdauer, Schnelligkeit, Kraft, Koordination, Beweglichkeit,

Das Trainingsprogramm basiert auf und drei wesentliche Säulen:

(1) Es werden nur komplexe, mehrgelenkige Bewegungen über den gesamten Bewegungsumfang durchgeführt.

(2) Jede körperliche Bewegung hat ihren Ursprung in der Körpermitte und geht dann zu den Extremitäten.

(3) Die Workouts (Begrifflichkeit wird weiter unten geklärt) werden ständig variiert und mit hoher Intensität durchgeführt.

Die angewendeten Übungen kommen aus dem Gewichtheben, Turnen und der allgemeinen Athletik. Diese Übungen werden kombiniert mit Schwimmen, Laufen (vor allem Sprintdistanzen), Radfahren und Rudern. Im Trainingsprogramm werden keine Muskelisolationen betrieben, sondern es werden nur mehrgelenkige, funktionelle Übungen ausgeführt. Bei jeder Übung wird besonders auf eine Ausführung über den gesamten Bewegungsumfang geachtet, ganz im Gegenteil zum herkömmlichen Fitnesstraining. Ein typischer Workout (WOD = Workout of the day) dauert zwischen drei und maximal zwanzig Minuten. Die Workouts werden fast ausschließlich mit sehr hoher Intensität durchgeführt und werden ständig variiert. Gerade dieser Aspekt macht das Training sehr abwechslungsreich. Das Trainingsprogramm ist nicht mit einem „Bootcamp“ oder ähnlichem zu verwechseln. Hier wird niemand mit Schimpfwörtern, einer Trillerpfeife oder sonstigem militärischem Drill attackiert.

2. Probetraining

Das “Probetraining“ ist eine kostenloses Probestunde oder ein kostenpflichtiger Probemonat für alle, die sich nicht sicher sind, ob dieses Trainingssystem wirklich das Richtige für sie ist. Das “Probetraining“ vermittelt einen allgemeinen Überblick über Funktional Fitness. Es gibt eine theoretische und praktische Einführung in den täglichen Trainingsablauf. 

3. Trainingseinheiten:

Zu den Trainingseinheiten in der Woche im Rahmen eines Abonnementvertrages meldet sich der Teilnehmer jeweils bis spätestens 1 Std. vor dem  Training per Eintragung in der auf der Webseite verlinkten „Buchungssystems“ selbst an. Die Anmeldung ist verbindlich. Wenn eine Gruppe schon zu viele Teilnehmer hat, muss der Teilnehmer auf einen anderen Trainingstag ausweichen.

Alle Trainingseinheiten dauern jeweils eine Zeitstunde und werden unter der Anleitung eines Trainers in kleinen Gruppen durchgeführt.

Typischer Ablauf einer Trainingseinheit: (1) Warm-Up, (2) Mobilität, (3) Technik (4) WOD 

4. Allgemeingültiges für alle Trainingseinheiten:

Für alle Trainingsveranstaltungen gilt, dass der Teilnehmer nicht zu spät (mehr als 5 Minuten nach Beginn des Trainingsprogrammes) zum Veranstaltungsort kommen darf. Der Teilnehmer darf dann nicht mehr an dem jeweiligen Trainingsprogramm des Tages teilnehmen. Bei mehrmaligen unentschuldigtem Zuspätkommen darf der Teilnehmer auch von dem Trainingsprogramm ausgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer sich nicht an die Weisungen des Trainers des Trainingsprogrammes hält, den Ablauf des Trainingsprogrammes nachhaltig stört und/oder sich oder andere gesundheitlich gefährdet.

 

§ 4 Trainingsangebot, Abonnementverträge, Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Probetraining          = 60 Minuten, kostenlos

  2. Probemonat    = 50,00 € - Trainiere einen Monat so viel du möchtest und prüfe ob das Training und welcher Vertrag zu dir passt 

  3. 10er Karte         = 75,00 € (Gültigkeit: 6 Monate ab Kauf) umfasst 10 Stunden je 60- Minuten

  4. Abonnementverträge
    Die nachfolgenden angegebenen Preise beziehen sich jeweils auf einen Monatsbeitrag. Der Monatsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig. Entscheidend für den jeweiligen Monat ist der Vertragsbeginn. Vertragsbeginn und Ende werden auf dem Vertrag speziell festgelegt. Der Monatsbetrag ist zwischen dem 01.  und 04. dieses Monats fällig.
    Es gelten folgende Stichtag:
    Abschluss 01.-14. eines Monats = Vertragsbeginn 01. des Monats.
    Abschluss 15.-31. eines Monats = Vertragsbeginn 15. des Monats
    Der Teilnehmer hat eine Überweisung per Dauerauftrag einzurichten und zum angegebenen Zeitpunkt fristgerecht zu überweisen oder dem Lastschrifteinzugsverfahren zuzustimmen. Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, hat der Teilnehmer alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Ein Trainingstermin im Rahmen der Abonnementverträge umfasst 60 Minuten. Der Abonnementvertrag / die Abonnementverträge enden mit dem Ablauf des Datums des Vertragsabschlusses des folgenden Monats/ der folgenden Monate, für die sie geschlossen sind. Eine automatische Verlängerung des Abonnementvertrages / der Abonnementverträge findet um die gewählten Tarifdauer statt, ausser nach ausdrücklichem Wunsche und Fixierung im Vertrag durch den Teilnehmer.
    Eine ordentliche Kündigung ist bis einen Monat zum Vertragende möglich. Eine außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt.
    Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn der Teilnehmer länger als 4 Wochen erkrankt, bzw. einen Unfall hat oder schwer erkrankt, schwanger wird oder mehr als 40km vom Veranstaltungsort wegzieht.
    Die Krankheit ist auf Anfrage anhand eines Attestes nachzuweisen. Eine außerordentliche Kündigung hat unter Darlegung der Gründe schriftlich mit einer Frist bis zum 15. eines Monats zum Monatsende zu erfolgen.

  5. Soweit ein Teilnehmer krank ist (Attest) oder schwanger wird, ist ein Aussetzen der wöchentlichen Stunden möglich. Diese können dann in einem späteren Monat nachgeholt werden. Die Aussetzung ist nicht möglich, wenn ein Teilnehmer Urlaub macht oder beruflich verhindert ist. Eine Verlängerung ist erst ab 2 Wochen Aussetzen möglich. Alles andere ist private Sache.

  6. Alle Preise für die Trainingsveranstaltungen enthalten keinen Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.

  7. Kraftraum Elbmarsch bietet dem Teilnehmer für die Zahlung folgende bequeme Zahlungsmöglichkeiten an:      Barzahlung, Überweisung, SEPA

  8. Sollte Kraftraum Elbmarsch bis 14 Tage nach Eingang der Anmeldung und Versenden der Rechnung noch keinen Geldeingang verzeichnen, kann Kraftraum Elbmarsch von dem Vertrag zurücktreten.

 

§ 5 Haftung, Absage/Änderungen von/im Rahmen der Trainingsveranstaltungen

1. Die Haftung von Kraftraum Elbmarsch ist auf Schadensersatz– gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Kraftraum Elbmarsch beruht oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten von Kraftraum Elbmarsch beruht. Kraftraum Elbmarsch haftet auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

2.Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper der Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

3. Kraftraum Elbmarsch behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Muss Kraftraum Elbmarsch Trainingsveranstaltungen aus wichtigem Grund absagen, werden bereits gezahlte Trainingseinheiten in voller Höhe erstattet, soweit diese nicht an einem einvernehmlichen Ersatztermin nachgeholt werden können. Werden die Trainingsveranstaltungen räumlich verlegt, werden Teilnehmer darüber rechtzeitig per E- Mail / mit einem Aushang am Veranstaltungsort  / auf der Webseite benachrichtigt. Es ist auch ein Wechsel des/der Trainers/in möglich. Die Änderung eines Veranstaltungsortes innerhalb von Ingolstadt (bis zu 3 km Entfernung) und/oder der Wechsel eines Trainers/in lässt die verbindliche Anmeldung zu einer Trainingsveranstaltung unberührt.

 

§ 6 Datenschutz

siehe Datenschutzbestimmungen auf folgender Seite:  https://www.kraftraum-elbmarsch.de/dsgvo

 

§ 7 Sonstiges/ Schlussbestimmungen

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet,  Kraftraum Elbmarsch von jeder Änderung seiner Anschrift unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch den Teilnehmer nicht nachgewiesen werden kann, gilt die bis dahin bekannte Anschrift des Teilnehmers.

2. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder Kraftraum Elbmarsch diese schriftlich bestätigt hat. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur möglich, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

5. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung im unternehmerischen Verkehr zulässig ist, ist der Gerichtsstand am jeweiligen aktuellen Sitz von dem Veranstaltungsort. Erfüllungsort ist ebenfalls der aktuelle Sitz von dem Veranstaltungsort.

6. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

Marschacht, Dezember 2019

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